Bernd Sannwald
Telefon: 07161 673148

Schulung für Erdbaumaschinen
Der für Erdbaumaschinen geltende DGUV Grundsatz 301-005 (Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern) schreibt vor, dass mit dem selbstständigen Führen von Erdbaumaschinen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die im Führen der Erdbaumaschinen unterwiesen sind.
Eignungsvoraussetzungen an den Bediener:
Über Ihre Anfrage würden wir uns freuen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Eignungsvoraussetzungen an den Bediener:
- Mindestalter 18 Jahre ( Ausnahmeregelung für Auszubildende )
- Geistige und charakterliche Eignung
- Körperliche Eignung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Haftung und Verantwortung
- Prüfung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Erdbaumaschinen am Arbeitsort
- Gefahrenanalyse
- Basiswissen physikalische Grundlagen
- Erdbaumaschinen im öffentlichen Verkehrsbereich
- Unfallgeschehen mit Erdbaumaschinen
- Einweisung an verschiedenen Erdbaumaschinen
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Einübung von Steuerungsfunktionen
- Standsicheres Verfahren von Erdbaumaschinen
- Wechseln von Anbaugeräten
- Aufgaben im Lastbetrieb
Über Ihre Anfrage würden wir uns freuen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Unsere Schulungen und die Prüfungen können wir nur in deutscher Sprache anbieten! Zumindest ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch sind somit Vorraussetzung für die Teilnahme an unseren Schulungen. Bei Leseschwierigkeiten ist im Einzelfall eine mündliche Prüfung möglich. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem Dolmetscher eines unserer Seminare zu besuchen (bitte sprechen Sie uns im Vorfeld darauf an).
Kontaktmöglichkeiten

Stephanie Wild
Telefon: 07161 673149
