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Mo.-Fr. 07:00 - 12:00 & 13:00 - 17:30 07161 67310

Schulungszentrum – Die Staufen Bauakademie

IHRE SICHERHEIT LIEGT UNS AM HERZEN

Der Schlüssel für einen sicheren und effizienten Einsatz von Arbeitsmitteln, ist eine sorgfältige Ausbildung Ihrer Mitarbeiter.

Mit unseren hochqualifizierten und erfahrenen Schulungstrainern erwerben Ihre Mitarbeiter die unverzichtbaren Fähigkeiten und Kenntnisse (In Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen, PSAgA, Gabelstapler u.v.m.), um ihre Aufgaben nicht nur effektiv zu erfüllen, sondern auch maßgeblich zum Erfolg Ihres Unternehmens beizutragen.

Unternehmer tragen Verantwortung

UMFASSENDES ANGEBOT

Unser umfassendes Angebot an Schulungen wird von qualifizierten und fachkundigen Trainern im Schulungszentrum der Staufen Bauakademie oder wahlweise bei Inhouse-Schulungen durchgeführt.

Bedienerscheine

Unterweisungen 

Ladungssicherung 

E-Learning Center 

RSA-Verkehrssicherung 

Berufskraftfahrerqualifikation

Schulungszentrum

Staufen Bauakademie

Bedienerscheine

Mit dem erworbenen Bedienerschein/Fahr-/Fachausweis, weisen Sie die Eignung/Tauglichkeit, Aus-, Fort-, und Zusatzausbildungen, der jährlichen Unterweisungen und die Erteilung des schriftlichen Fahrauftrages Ihrer Mitarbeiter nach.  
 

Hubarbeitsbühnen

Erdbaumaschinen

Teleskoplader Starr und Roto

Flurförderzeuge

LKW-Ladekran / Hallenkran

Zu den Kursen

Berufskraftfahrerqualifikation 

Die vorgeschriebenen Weiterbildungen sollten rechtzeitig vor Fristablauf der Fahrerqualifizierung beim Kraftfahrtbundesamt eingegangen sein, um Komplikationen bei der Verlängerung der Fahrerqualifikation auf dem Landratsamt zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Aus diesem Grund:

Planen Sie Ihre Schulungen frühzeitig und beachten Sie unser Schulungsangebot.

Zu den Kursen

E-Learning

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unseren Modulen "E-Learning Unterweisung Gabelstapler", "E-Learning Unterweisung Hubarbeitsbühnen", für bereits ausgebildete Bediener von Flurförderzeuge/Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen welches mindestens einmal jährlich unterwiesen werden muss. 

E-Learning Hubarbeitsbühnen 

E-Learning Flurförderzeuge / Gabelstapler 

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Unterweisungen

Viele Unternehmer wissen nicht, dass es mit der Grundschulung und dem Erwerb des Bedienerausweises für mobile Arbeitsmittel nicht getan ist. 
Laut §4 DGUV Vorschrift 1 "Unterweisung der Versicherten" ist der Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz, verbunden mit Gefährdungen und deren Maßnahmen zur Verhütung bei der Arbeit, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutz, zu unterweisen. Dies soll mindestens einmal jährlich erfolgen und muss schriftlich dokumentiert werden. 

Sicherheitsunterweisung Sommerdienst

Sicherheitsunterweisung Winterdienst 

Sicherheitsunterweisung handgeführte Maschinen 

Sicherheitsunterweisung persönliche Schutzausstattung gegen Absturz 

Vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Arbeitsmittel

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RSA-Verkehrssicherung

Die vom Bundesminister für Verkehr (BMV) in Kraft gesetzte ZTV-SA 97 (zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen und an Straßen) regelt auf spezielle Art und Weise die Arbeitsstellensicherung. Die Verkehrssicherungspflicht wandelt sich bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht. Deshalb ist eine Teilnahmebescheinigung am Seminar für die Eignung zur Sicherung von Arbeitsstellen erforderlich. 

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Ladungssicherung 

Die DGUV Vorschrift 70 legt die Standards für den Fachausweis Ladungssicherung fest. Deshalb müssen Unternehmer, Fahrzeughalter, Absender, Frachtführer (Spediteur) Verlader und Fahrer einen Fachausweis für Ladungssicherung besitzen. 
Alle Personen, die an der Verladung von Gütern beteiligt sind und vor Übernahme ihrer Tätigkeit im Verladungsbereich tätig sind, müssen regelmäßig und wiederkehrend unterwiesen werden.  

Zu den Kursen

Haben Sie Fragen zu unserer Bauakademie?

NEHMEN SIE KONTAKT AUF

Bernd Sannwald

Tel.: 07161/6731-48 
Mobil: 0171/3131757 
Mail: b.sannwald@staufen-baumaschinen.de

Stephanie Wild

Tel.: 07161/6731-49 
Mail: s.wild@staufen-baumaschinen.de